Bald kommt das E-Rezept
Was ist das E-Rezept?
E-Rezept steht für „elektronisches Rezept“. Das E-Rezept ersetzt den heutigen „rosa Zettel“ für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Ihre Ärztin/Ihr Arzt erstellt das E-Rezept und es wird dann im Gesundheitsnetz (Telematikinfrastruktur) sicher und verschlüsselt gespeichert. Sie haben Zugriff auf das Rezept über die E-Rezept-App der gematik oder Sie können von Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck erhalten. Mit der App oder dem Ausdruck können Sie dann das E-Rezept in der Apotheke einlösen.
Was ist ein Rezeptcode?
Der Rezeptcode berechtigt zur Einlösung eines E-Rezepts in der Apotheke. Sie können ihn der Apotheke elektronisch übermitteln oder vor Ort vorzeigen. Der Rezeptcode ähnelt einem QR-Code und enthält die Zugangsdaten zum E-Rezept. Diese Zugangsdaten dürfen nur dazu berechtigte Personen verwenden. Wenn Sie es wünschen, druckt Ihre Arztpraxis den Rezeptcode für Sie aus.
Ab wann gibt es das E-Rezept?
Am 1. Juli 2021 startet die Testphase für das E-Rezept. Bis Ende 2021 gilt eine Übergangsfrist, in der auch weiterhin die herkömmlichen Muster-16-Rezepte ausgestellt werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2022 verschreiben alle Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung dann nur noch E-Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel. Die privaten Krankenversicherungen planen ebenfalls, zum 1. Januar 2022 für ihre Versicherten die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
(Quelle: gematik)
Der Vorteil für Sie: Wir können Sie auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln innerhalb weniger Stunden beliefern. Und Sie sparen sich Zeit und Wege und können in Ruhe gesund werden. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!