Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Apotheke am Clemenshospital verfügt für den Versand von Arzneimitteln über eine Erlaubnis nach § 11a des Apothekengesetzes (ApoG), wodurch ein Versand zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb legitimiert ist.
Die folgenden Arzneimittel sind über die Arzneirakete nicht erhältlich:
- Arzneimittel, die die Wirkstoffe Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid, sowie zur Notfallkontrazeption zugelassene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristalacetat (§ 17 Abs. 2b ApBetrO)
- Apothekenpflichtige Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen (§ 43 Abs. 5 AMG)
- Arzneimittel, zu deren Anwendung ein Informations- und Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Weg als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann (§ 17 Abs. 2a Satz 2 ApBetrO)
- flüssige Zubereitungen von Zytostatika
- radioaktive Arzneimittel
- Betäubungsmittel im Sinne der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
- Arzneimittel mit sehr kurzer Haltbarkeit (abhängig von der Dauer des Transportes)
- Arzneimittel oder Medizinprodukte, die bei 2° bis 8° gelagert werden müssen
Die Apotheke am Clemenshospital liefert nicht, wenn Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch besteht. In solchen Fällen werden wir uns mit Ihnen telefonisch oder per Email in Verbindung setzen.